Unternehmensnachfolge

Pacte Dutreil:
Ihr Unternehmen übertragen
und 85 % weniger Steuern zahlen

Der umfassende Leitfaden für Geschäftsführer von KMU und größeren Mittelständlern, die ihre Unternehmensnachfolge strukturieren möchten, ohne die Hälfte ihres Vermögens an den Fiskus abzugeben.

Lesezeit: 12 Min. Autor: Collaboration Capital Aktualisiert: Zielgruppe: Geschäftsführer, Steuerberater, Notare
75%
Steuerbefreiung auf den Wert der übertragenen Anteile
85%
Gesamtersparnis vor 70 Jahren dank der Ermäßigung der Steuer
8
Jahre Haltefrist für die Anteile, um die Regelung zu nutzen (Haushaltsgesetz 2026)

Sie haben Ihr Unternehmen über Jahrzehnte aufgebaut. Sein Wert übersteigt eine Million Euro – vielleicht sogar deutlich. Und an dem Tag, an dem Sie es an Ihre Kinder oder Ihre Führungskräfte übertragen möchten, fordert der Staat seinen Anteil: bis zu 45 % des Werts als Erbschaftsteuer.

Der Pacte Dutreil (französische Steuerbegünstigung bei Unternehmensnachfolge) gibt es genau, um dieses Szenario zu vermeiden. Richtig strukturiert, senkt er die Bemessungsgrundlage um 75 % – und um bis zu 85 % oder mehr, wenn die Schenkung vor Ihrem 70. Geburtstag erfolgt. Das ist legal, bewährt und für nahezu alle Geschäftsführer französischer KMU und größerer Mittelständler zugänglich.

Dieser Leitfaden erklärt, wie die Regelung funktioniert, wer sie nutzen kann und wie sie sich mit Ihrer Vermögenssituation und Ihrem Nachfolgeprojekt verbinden lässt. Er berücksichtigt die Änderungen durch das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 2026-103 vom 19. Februar 2026), das insbesondere die individuelle Haltefrist von 4 auf 6 Jahre verlängert hat.

„Mit der Übertragung des Unternehmens bis zum Todesfall zu warten, kann 10-mal teurer sein als eine gut strukturierte vorweggenommene Schenkung.“

Finanzierungsvermittler für Unternehmen & M&A-Beratung

Was ist der Pacte Dutreil?

Der Pacte Dutreil ist eine steuerliche Regelung, die in Artikel 787 B des Code général des impôts (französisches Steuergesetzbuch) kodifiziert ist. Sie ermöglicht es, 75 % des Werts von Gesellschaftsanteilen, die durch Schenkung oder Erbschaft übertragen werden, von der Steuer zu befreien – im Gegenzug für eine kollektive Haltevereinbarung zwischen den Gesellschaftern, gefolgt von einer individuellen Haltevereinbarung jedes Begünstigten.

Ihr Ziel: verhindern, dass die Erbschaftsteuer die Erben zwingt, das Familienunternehmen zu verkaufen, um den Fiskus zu bezahlen. Vor Dutreil konnte ein mit 5 Millionen Euro bewertetes Unternehmen über 1,5 Millionen Euro Steuern auslösen. Mit Dutreil kann dieser Betrag unter 150.000 € sinken.

− 90 %
Die tatsächliche Ersparnis an einem konkreten Fall Eine mit 5 Mio. € bewertete Gesellschaft, die mit Dutreil + Schenkung vor 70 Jahren an zwei Kinder übertragen wird, löst rund 140.000 € Steuern aus. Ohne die Regelung: über 1.400.000 €.

Wer kann den Pacte Dutreil nutzen?

Berechtigte Gesellschaften

Berechtigt sind alle Gesellschaften mit einer gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit:

  • SA, SAS, SARL, SNC und SCA
  • Zivilgesellschaften mit operativer Tätigkeit
  • Geschäftsleitende Holdings einer Gruppe (unter strengen Voraussetzungen)
⚠ Ausgeschlossene Gesellschaften
  • Reine Vermögensverwaltungs-SCI (Immobiliengesellschaften)
  • Passive Holdings (ohne Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften)
  • Gesellschaften mit überwiegend nicht operativem Immobilienbesitz
🆕 Neu im Haushaltsgesetz 2026: aus der Bemessungsgrundlage ausgeschlossene Vermögenswerte

Bei Übertragungen ab dem 21. Februar 2026 sind nicht der operativen Tätigkeit zugeordnete Vermögenswerte (sogenannte „Luxusgüter“: Luxusfahrzeuge, Jachten, Kunstgegenstände, Freizeitimmobilien usw.) von der Bemessungsgrundlage, die von der 75-%-Befreiung profitiert, ausgeschlossen. Die ausschließliche Zuordnung zur Tätigkeit muss nachgewiesen werden können.

Die Geschäftsführungsvoraussetzung

Einer der Unterzeichner oder Begünstigten muss während der gesamten Dauer der kollektiven Haltevereinbarung und der 3 Jahre nach der Übertragung eine tatsächliche Geschäftsführungsfunktion in der Gesellschaft ausüben. Die Geschäftsführung muss real sein – eine bloße Scheingeschäftsführung akzeptiert die Steuerverwaltung nicht.

Die zwei Säulen: ECC und EIC

Die kollektive Haltevereinbarung (ECC, Engagement Collectif de Conservation)

Mindestens zwei Gesellschafter verpflichten sich, ihre Anteile mindestens 2 Jahre zu halten, und halten gemeinsam:

  • 17 % der Gewinnbezugsrechte und 34 % der Stimmrechte bei nicht börsennotierten Gesellschaften
  • 10 % der Gewinnbezugsrechte und 20 % der Stimmrechte bei börsennotierten Gesellschaften

Die individuelle Haltevereinbarung (EIC, Engagement Individuel de Conservation)

Nach der Übertragung verpflichtet sich jeder Begünstigte individuell, die erhaltenen Anteile 6 Jahre ab dem Ende der ECC zu halten. Diese Frist, die durch das Haushaltsgesetz 2026 von 4 auf 6 Jahre verlängert wurde, gilt für Übertragungen ab dem 21. Februar 2026: Die gesamte Haltedauer beträgt somit mindestens 8 Jahre.

Unterzeichnung ECC — Jahr 0 Übertragung — Jahr 2 Ende EIC — Jahr 8
0
Unterzeichnung der ECC

Die Gesellschafter unterzeichnen die kollektive Haltevereinbarung. Beginn der 2-Jahres-Frist.

+2
Schenkung oder Erbschaft

Übertragung der Anteile. Unterzeichnung der individuellen Haltevereinbarungen durch die Begünstigten (Dauer 6 Jahre).

+5
Ende der Geschäftsführungspflicht

3 Jahre nach der Übertragung entfällt die Geschäftsführungsvoraussetzung.

+8
Volle Freiheit

Ende der 6-jährigen EIC. Die Begünstigten können ihre Anteile frei veräußern.

💡 Die als erfüllt geltende ECC – das Sicherheitsnetz im Todesfall

Bei einem unerwarteten Todesfall kann die ECC als „erfüllt gelten“, wenn der Verstorbene die erforderlichen Schwellenwerte seit 2 Jahren allein (oder mit seinem Ehepartner) hielt und die Geschäftsführung ausübte. Diese Bestimmung ist wertvoll für Unternehmer, die ihre Nachfolge nicht vorbereitet haben. Das Haushaltsgesetz 2026 hat ihren Fortbestand bestätigt.

Wie wird die Steuerersparnis berechnet?

Der Mechanismus ist einfach: Dutreil senkt die Bemessungsgrundlage der Schenkung- oder Erbschaftsteuer um 75 %. Die Steuer wird also nur auf 25 % des Werts der Anteile berechnet.

Simulation — Schenkung einer mit 4.000.000 € bewerteten Gesellschaft
Wert der Gesellschaft 4.000.000 €
Übertragener Anteil (50 %) 2.000.000 €
Nach Dutreil-Abschlag (−75 %) 500.000 €
Freibetrag Eltern–Kind − 100.000 €
Endgültige Bemessungsgrundlage 400.000 €
Geschätzte Steuer mit Dutreil ~58.000 €
Steuer ohne Dutreil ~530.000 €
Erzielte Ersparnis + 472.000 €
✦ Zusätzliche Ermäßigung der Steuer um 50 %, wenn der Schenker am Tag der Schenkung jünger als 70 Jahre ist

Vor 70 Jahren schenken: der Abschlag, der alles verändert

Bei einer Schenkung des vollen Eigentums gilt eine Ermäßigung von 50 % direkt auf die berechnete Steuer (nicht auf die Bemessungsgrundlage), sofern der Schenker am Tag der Urkunde jünger als 70 Jahre ist (Artikel 790 CGI, durch die Reform 2026 nicht geändert).

Diese Ermäßigung gilt weder für Erbschaften noch für Schenkungen des bloßen Eigentums (nue-propriété, Eigentum ohne Nießbrauch). Sie ist der stärkste Hebel der Regelung – und der am wenigsten genutzte, weil oft nicht rechtzeitig geplant wird.

Situation Dutreil-Abschlag Ermäßigung der Steuer Geschätzte Gesamtersparnis
Schenkung vor 70 Jahren −75 % auf den Wert −50 % auf die Steuer ~87–92 %
Schenkung nach 70 Jahren −75 % auf den Wert Keine Ermäßigung ~70–78 %
Erbschaft (Todesfall) −75 % auf den Wert Keine Ermäßigung ~65–75 %
Ohne Dutreil — — 0 %
⏱ Die 67–68-Jahre-Regel

Da die ECC 2 Jahre vor der Übertragung bestehen muss, ist der Pakt vor dem 68. Lebensjahr zu unterzeichnen, um vor 70 schenken zu können. Wenn Sie diesen Beitrag lesen und sich diesem Alter nähern, zählt jeder Monat.

Dutreil und Holdinggesellschaften: die Spielregeln

Eine Holding ist für den Pacte Dutreil berechtigt, wenn sie als geschäftsleitende Holding (holding animatrice) ihrer Gruppe gilt. Die Steuerdoktrin, die mit dem Haushaltsgesetz 2024 kodifiziert wurde, verlangt kumulative Kriterien:

  • Aktive Mitwirkung an der Steuerung der Konzernpolitik
  • Tatsächlich erbrachte Leistungen für die Tochtergesellschaften (Management, Finanzen, Recht, Personal)
  • Formalisierte und in Rechnung gestellte Dienstleistungsverträge
  • Beteiligungen an operativen Tochtergesellschaften
🚨 Risiko der Umqualifizierung

Die Steuerverwaltung stuft Holdings regelmäßig als „passiv“ um, wenn sie keine tatsächliche Geschäftsleitung nachweisen. Die Sanktion: Nachforderung der gesamten Steuer zuzüglich Zinsen bei allen Begünstigten. Dokumentieren Sie die konzerninternen Beziehungen (Geschäftsleitungsverträge, Protokolle, konzerninterne Rechnungen), bevor Sie unterzeichnen.

Dutreil und LBO kombinieren

Der Pacte Dutreil und der LBO (Leveraged Buy-out) sind vollständig miteinander vereinbar – und bei einer Übertragung an übernehmende Kinder oder familiäre Führungskräfte oft komplementär. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Unternehmensverkauf.

✓ Das Dutreil-LBO-Schema in 5 Schritten
  1. 1. Gründung einer Erwerbsholding (NEWCO) durch die übernehmenden Erben
  2. 2. Dutreil-Schenkung der Anteile der Zielgesellschaft an die Erben (Ermäßigung 75 %)
  3. 3. Einbringung der erhaltenen Anteile in die NEWCO (Steuerneutralität gemäß Art. 787 B f CGI)
  4. 4. Aufnahme eines LBO-Senior-Darlehens auf Ebene der NEWCO
  5. 5. Ausschüttung der Dividenden über das Mutter-Tochter-Regime (Körperschaftsteuer nur auf 5 %)

Was passiert, wenn der Pakt gebrochen wird?

Ein Bruch führt zur Nachforderung der erlassenen Steuer zuzüglich gesetzlicher Zinsen. Die Veräußerung der Anteile während der individuellen Haltevereinbarung führt nach ständiger Rechtsprechung der Cour de cassation (französischer Kassationsgerichtshof) zum vollständigen Verlust der Befreiung (und nicht zu einer anteiligen Rücknahme). Die Hauptursachen:

  • Veräußerung der Anteile außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen
  • Unterschreiten der Mindestschwellen der ECC
  • Beendigung der Geschäftsführungsfunktion während der 3 Jahre nach der Übertragung
  • Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft

Ohne Bruch zulässige Vorgänge

Vorgang Voraussetzung für die Neutralität
Einbringung in eine Gesellschaft Die übernehmende Gesellschaft übernimmt die verbleibenden Verpflichtungen
Verschmelzung durch Aufnahme Die im Tausch erhaltenen Anteile unterliegen denselben Verpflichtungen
Veräußerung zwischen Mitgliedern des Pakts Der Erwerber tritt dem Pakt formell bei
Schenkung zwischen Unterzeichnern Der Beschenkte übernimmt die Verpflichtungen des Schenkers

Den Pacte Dutreil in ein umfassendes Nachfolgeprojekt einbetten

Der Pacte Dutreil senkt die steuerlichen Kosten einer Übertragung, löst aber allein nicht die wirtschaftlichen Fragen: Wer wird das Unternehmen führen, wie werden die nicht übernehmenden Erben behandelt und wie finanziert der Übernehmer, was er nicht unentgeltlich erhält? Diese Themen werden parallel zum Pakt vorbereitet – mit dem Notar, dem Steueranwalt und einem Finanzierungsberater.

  • Den Wert dokumentieren. Die Steuerverwaltung kann die angesetzte Bewertung anfechten; eine Bewertung auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden, die im Zeitverlauf konsistent ist, ist der beste Schutz.
  • Das familiäre Gleichgewicht organisieren. Wenn nur ein Kind übernimmt, ist oft eine Ausgleichszahlung (soulte) oder ein Rückkauf von Anteilen notwendig. Unsere Seite zur Nachfolge im Familienunternehmen stellt diese Situationen vor.
  • Den zurückgekauften Anteil finanzieren. Der Übernehmer kann die restlichen Anteile über eine fremdfinanzierte Holding erwerben, nach der Logik eines LBO. Übernehmen die Führungskräfte, handelt es sich um einen MBO; strukturiert der Inhaber sein Kapital selbst neu, spricht man von einem OBO.
  • Die Holding strukturieren. Die Wahl zwischen Erwerbsholding und geschäftsleitender Holding hat steuerliche und bankseitige Folgen; unsere Seite zu Erwerbsholdings und Zweckgesellschaften (SPV) hilft, die richtigen Fragen zu stellen.
  • Die Zahlung strecken. Ein vom Verkäufer gewährtes Verkäuferdarlehen kann das Bankdarlehen ergänzen und das Schließen des Finanzierungsplans erleichtern.

Bedenken Sie schließlich, dass die Haltevereinbarungen die Möglichkeit einschränken, die übertragenen Anteile kurzfristig zu veräußern. Ist mittelfristig eine Öffnung des Gesellschafterkreises für Dritte oder ein Verkauf geplant, muss dies von Beginn an in den Zeitplan des Pakts einbezogen werden.

Die Fragen, die sich jeder Geschäftsführer stellt

Die ECC erfordert mindestens zwei Unterzeichner. Eine SASU allein reicht nicht aus. Die Lösung: den Gesellschafterkreis vor Beginn des Pakts für einen Mitgesellschafter öffnen (Ehepartner, Kind, Führungskraft). Das ist ein gängiges und rechtlich gut abgesichertes Vorgehen.
Ja. Das minderjährige Kind kann die Anteile durch Schenkung erhalten, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter (den nicht schenkenden Elternteil). Die individuelle Haltevereinbarung wird in seinem Namen eingegangen. Die Steuerverwaltung akzeptiert diese Situation vorbehaltlos.
Seit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 2026-103 vom 19. Februar 2026) beträgt die individuelle Haltevereinbarung 6 statt 4 Jahre, gerechnet ab dem Ende der 2-jährigen kollektiven Haltevereinbarung. Die gesamte Mindestdauer beträgt somit 8 Jahre für Übertragungen ab dem 21. Februar 2026.
Ja. Die Steuerverwaltung hat ein Berichtigungsrecht von 3 Jahren (6 Jahre bei erheblicher Unterbewertung). Eine dokumentierte Bewertung – Branchenmultiplikatoren, DCF, neu bewertetes Nettovermögen – ist Ihr bester Schutz. Wir empfehlen vor jedem Pakt systematisch eine unabhängige Bewertung.
Ja. Nach Ablauf der 8 Jahre können Sie frei veräußern. Der Veräußerungsgewinn unterliegt der regulären Besteuerung (PFU, pauschale Abgeltungsteuer von 30 %, oder progressiver Tarif). Die Haltedauer für die Abschläge läuft ab dem Datum der Schenkung – nicht ab dem Ende der Verpflichtungen.
Notargebühren (0,5 % bis 1 % des übertragenen Werts, gesetzlich geregelter Tarif) + Steuerberatung (2.000 bis 8.000 € je nach Komplexität) + unabhängige Bewertung (1.500 bis 5.000 €). Diese Kosten machen in den meisten Fällen weniger als 1 % der erzielten Ersparnis aus.
Ja. Eine Führungskraft oder ein Mitarbeiter kann Begünstigter einer Dutreil-Schenkung sein. Das Gesetz verlangt kein Verwandtschaftsverhältnis. Die Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad – oder ohne Verwandtschaft nach dem für Dritte geltenden Tarif (60 %). In diesem Fall ist das Dutreil-LBO-Schema oft sinnvoller.

Quellen und Referenzen

Inhalt verfasst und geprüft vom Team von Collaboration Capital. Diese Referenzen dienen nur zur Information und ersetzen keine auf Ihre Situation zugeschnittene Rechts- oder Steuerberatung.

Checkliste: jetzt handeln

Wenn Sie ein operatives Unternehmen mit einem Wert von über 500.000 € besitzen und seine Übertragung in den nächsten 10 Jahren in Betracht ziehen, sollten Sie sich schon heute diese 5 Fragen stellen:

Ihre 5 zentralen Fragen
  • Übt mein Unternehmen eine berechtigte operative (nicht vermögensverwaltende) Tätigkeit aus?
  • Habe ich bereits einen Mitgesellschafter, der die ECC unterzeichnen kann (oder kann ich einen hinzunehmen)?
  • Wer übernimmt in den 3 Jahren nach der Übertragung die Geschäftsführung?
  • Wie alt bin ich? Bleiben mir noch 2 Jahre, um den Pakt vor 70 einzuleiten?
  • Ist meine Holding wirklich geschäftsleitend – oder muss ich sie umstrukturieren?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ich weiß es nicht“ beantworten, benötigen Sie ein Übertragbarkeits-Audit. Es ist kostenlos, vertraulich und kann eine Ersparnis von mehreren Hunderttausend Euro bedeuten.

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